apriori pr and marketing Munich, Germany
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Agentur apriori pr & marketing, Inhaberin Christiane Lesch (im Nachfolgenden „Agentur“ genannt) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch und insbesondere für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden von der Agentur nicht akzeptiert, außer diesen wurde schriftlich zugestimmt. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden bedarf es nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltslos erbracht hat.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden getroffen wurden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 I BGB.
  4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eventuelle unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung am nächsten kommen, zu ersetzen.

Auftragsabschluss, Leistungsumfang und Lieferfristen

  1. Als Grundlage der Geschäftsbeziehungen gilt der jeweilige Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden. Nach diesem bemisst sich auch der vereinbarte Leistungsumfang und die dort festgesetzte Vergütung.
  2. Die Agentur ist nur im Rahmen der dort angegebenen Fristen an das Aufrechterhalten ihrer Angebote gebunden. Angebote gelten als angenommen, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Frist unterzeichnet an die Agentur zurücksendet oder anderweitig zu erkennen gibt, dass er das Angebot annimmt.
  3. Die Agentur behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
  4. Der Kunde räumt der Agentur innerhalb des vorgegebenen Rahmens bei der Erfüllung des Auftrages freie Gestaltung ein.
  5. Der Kunde hat sämtliche Leistungen der Agentur zu überprüfen und binnen drei Werktagen schriftlich freizugeben. Sofern eine frühere Freigabe zur Durchführung des Auftrages geboten ist, wird die Agentur dies anzeigen. Der Kunde hat in diesem Fall innerhalb der angegebenen Frist die Leistung freizugeben. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  6. Im Falle berechtigter Reklamationen steht dem Kunden ein Recht auf Nachbesserung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
  7. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten als unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Solche Terminabsprachen sind schriftlich niederzulegen und durch die Agentur zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich unter Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Im Falle des Vorliegens von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Umständen ist die Agentur von der Einhaltung der Frist bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Befindet sich die Agentur aus Gründen die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, im Verzug, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und die Agentur diese ergebnislos verstreichen lässt. Die Agentur haftet in diesem Fall nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Der Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind, rechtzeitig und vollständig zugänglich zu machen. Der Kunde hat der Agentur zudem sämtliche Umstände unverzüglich anzuzeigen, die für die Erbringung der Leistung von Bedeutung sind, auch und insbesondere dann, wenn solche erst während der Durchführung bekannt werden. Sollte die Agentur Arbeiten erneut vornehmen müssen oder sich die Fertigstellung des Auftrages verzögern und der Kunde dies aufgrund von unrichtigen, unvollständigen, nicht rechtzeitig gemachten oder nachträglich geänderten Angaben zu verantworten hat, trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand.
  2. Der Kunde versichert zudem, dass die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien von ihm auf sämtliche Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter geprüft wurden und er entweder im Besitz der Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte ist oder wirksam Nutzungsrechte hieran erworben hat. Eine Haftung der Agentur wegen Verletzung solcher Rechte ist ausgeschlossen. Soweit die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, sie von sämtlichen Schäden und Klagen zu befreien und ihr jedweden Schaden zu ersetzen, der ihr hierdurch entsteht. Eine rechtliche Überprüfung in diesem Bereich gehört nicht zu den Aufgaben der Agentur.

Erfüllungsgehilfen/ Fremdleistung

  1. Die Agentur ist berechtigt, vertragliche Leistung selbst oder durch Dritte als Erfüllungsgehilfen zu erbringen und wird bei der Auswahl die notwendige Sorgfalt an den Tag legen.
  2. Sofern die Agentur Fremdleistungen für den Kunden in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur. In diesem Fall tritt die Agentur lediglich als Mittler auf. Eine Haftung der Agentur für deren Verschulden ist ausgeschlossen.

Kündigung

  1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen vor Beendigung des Auftrages zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  • die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich geworden ist,
  • der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere seiner Zahlungs- und Mitwirkungspflicht, verstößt und dies trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen weiter fortführt,
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich des Zahlungsvermögens des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung der Agentur fristgemäß weder Vorauszahlungen oder dementsprechende Sicherheitsleistungen erbringt,
  • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein solches mangels Masse abgewiesen wird.

2. Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt und der Kunde sie erfolglos schriftlich unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zur Beendigung des Vertragsverstoßes aufgefordert hat.

3. Sämtliche Kündigungen oder Abbruchsanzeigen bedürfen der Schriftform.

Honorare und Fälligkeit

  1. Die Höhe des geschuldeten Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Angebote der Agentur werden unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderung des Inhalts oder Umfangs des Auftrages auch Änderungen bei den Kosten ergeben können, verbindlich. Soweit es zu einer Änderung des Auftrages kommt, hat der Kunde auch die sich daraus ergebenden Mehrkosten zu tragen, die die Agentur nachweisen wird.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne, bereits erbrachte Leistung. Die Agentur ist berechtigt, aufwandsentsprechende Vorschüsse zu verlangen und Zwischenrechnungen zu stellen.
  4. Honorare verstehen sich als Netto- Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern zwischen der Agentur und dem Kunden kein Honorar ausdrücklich vereinbart sein sollte, erhält die Agentur für ihre Leistung ein marktübliches Honorar.
  5. Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des Vertrages mit einhalten sind, werden gesondert entlohnt. Soweit die Agentur Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen sind, im Namen des Kunden beauftragt hat, erfolgt dies auf Rechnung des Kunden. Sollte die Agentur für die Leistung von Dritten in Vorleistung gegangen sein, hat der Kunde diese der Agentur unverzüglich auf deren Aufforderung zu ersetzen. Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden eine Vermittlungscharge für die Vermittlung von Leistungen Dritter von 10 Prozent zu verlangen.
  6. Dem konkreten Angebot vorgeschaltete Kostenvoranschläge der Agentur für eigene Leistungen sind unverbindlich. Kostenvoranschläge, die sich auf die Leistung von Dritten, die keine Erfüllungsgehilfen sind, beziehen, werden von der Agentur nur als Vermittlerin an den Kunden weitergereicht. Die Agentur übernimmt für diese keine Verantwortung. Die Agentur behält es sich vor, für ihre eigenen Kostenvoranschläge eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, insbesondere in den Fällen, in denen keine Beauftragung erfolgt.
  7. Sofern die Agentur Konzepte im Rahmen von sogenannten „Pitches“ erstellt, sind diese ausdrücklich kostenpflichtig.
  8. Der Kunde hat sämtliche Rechnungen der Agentur innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung vollumfänglich zu begleichen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die bestehende Forderung ist unbestritten, wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur und insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

  • Die Agentur behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum und sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen vor. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde an sämtlichen von der Agentur erbrachten Leistungen ein unbegrenztes Nutzungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  • Werden zur Erfüllung des Auftrages Dritte als Erfüllungsgehilfen beauftragt, trägt die Agentur Sorge dafür, dass der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte direkt erwirbt oder sie diese erwirbt und an den Kunden im gleichen Umfang wie bei ihren eigenen Leistungen weitergibt.
  • Datenschutz und Verschwiegenheit
  • Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden ermittelt, speichert und verarbeitet. Die Agentur behält es sich vor, sämtliche Daten, die im Rahmen des Auftrages zur Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen in Print-, TV- , Hörfunk- und Onlinemedien gespeichert wurden, spätestens 1 Jahr nach Aussendung der Endfassung an den Kunden zu löschen. Sofern Daten vor Ablauf dieser Frist verloren gehen, haftet die Agentur nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Agentur wird die Daten und Informationen, die sie vom Kunden erhält, vertraulich behandeln, soweit dies nicht der Durchführung des Auftrages entgegensteht. Die Agentur wird bei der Zusammenarbeit mit Erfüllungsgehilfen oder Dritten zur Durchführung des Auftrages ebenfalls dafür Sorge tragen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

 

Haftung

  • Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung der Agentur vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das gleiche gilt, wenn die Agentur eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat.
  • Soweit den Kunden eine Mitschuld trifft, haftet er im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung der Agentur für Ansprüche, die gegen den Kunden aufgrund der von ihr erbrachten Leistungen – insbesondere bei Werbemaßnahmen und anderen Veröffentlichungen – geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen, wenn sie den Kunden auf eventuelle rechtliche oder andere Haftungsrisiken hingewiesen hat oder solche für die Agentur nicht erkennbar gewesen sind, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Ferner haftet die Agentur im Rahmen von Pressesprechertätigkeit und Veröffentlichungen nur im Rahmen der ihr vorliegenden Informationen und Vorlagen. Für die Platzierung und den Kontext wird keine Haftung übernommen, sofern die Agentur hierauf keinen Einfluss nehmen konnte. Ebenso ist die Agentur von einer Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben – einschließlich der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen – befreit, sobald der Kunde Vorlagen freigegeben hat.
  • Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben Ansprüche gegen die Agentur aufgrund von Körper- oder Gesundheitsschäden.
  • Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben genannte ist – ohne Rücksicht auf die Geltendmachung der Rechtsnatur – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstigen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  • Die oben genannte Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Agentur Gerichtsstand; die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.